Ak Mobilität und Verkehr

2.1 (6) Attraktivitätssteigerung Fußwegenetz
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Barrierefreies Bad Homburg
 

Der Magistrat wird gebeten, sein Konzept zur Erreichung einer behindertengerechten barrierefreien Stadt im Jugend- und Sozialausschuss sowie im Bau- und Planungsausschuss vorzustellen.

Zur Realisierung des Projektes barrierefreies Bad Homburg sollten folgende Punkte besondere Berücksichtigung finden:

  • Es soll baldmöglichst ein Maßnahmenkatalog erstellt werden, in welchem aufgeführt wird, welche Mängel bestehen und wie sie behoben werden können, z.B. Absenkung der Bürgersteige, für Blinde ausgestattete Lichtsignalanlagen, nötiger Umbau der Haltestellen, Erreichbarkeit von Wahllokalen, Errichtung von Behindertenparkplätzen, Bedienbarkeit von Parkscheinautomaten usw.
  • Alle unter der Beteiligung der Stadt Bad Homburg errichteten und geförderten Baumaßnahmen werden grundsätzlich unter der entsprechenden DIN-Norm zum barrierefreien Bauen für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen geplant und durchgeführt. Das betrifft sowohl Gebäde als auch Straßen und Plätze.
  • Bei privaten Bauvorhaben wird, soweit öffentlich zugängliche Flächen bzw. Räume errichtet werden sollen, auf die Einhaltung barrierefreier Gestaltung geachtet.
  • Sämtliche ÖPNV-Haltestellen sollen barrierefrei erreichbar und die Verkehrsmittel des ÖPNV sollen für Behinderte selbständig nutzbar sein.

(Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19. September 2002)


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